Sie haben 0% dieser Umfrage fertiggestellt.
Achtung: Javascript ist in Ihrem Browser für diese Webseite deaktiviert. Es kann sein, dass sie daher die Umfrage nicht abschließen werden können. Bitte überprüfen Sie ihre Browser-Einstellungen.

BiBo_ED_Screening

 

 

Herzlich Willkommen zu unserer Umfrage!

 

Wir möchten Sie einladen, an dieser Onlinestudie „Body Image Booster (BIBo)“ teilzunehmen. Im Rahmen dieser Studie beschäftigen wir uns mit dem Einfluss von Sozialen Medien auf das Körperbild und die Stimmung mit dem Ziel, einen funktionalen Umgang mit Sozialen Medien zu vermitteln.

Hierfür suchen wir Frauen (mind. 16 Jahre alt), die folgende Teilnahmevoraussetzungen erfüllen:

  • Starke Unzufriedenheit mit dem Körper

  • Aktive Nutzung Sozialer Medien (Instagram, TikTok, Facebook)

  • Keine Erkrankungen des schizophrenen Formkreises/psychotische Symptome, emotional-instabile Persönlichkeitsstörung, Substanzmissbrauch oder -abhängigkeit

  • Keine akute Suizidalität

  • Kein akutes selbstverletzendes Verhalten

Damit Sie teilnehmen können, benötigen Sie weiterhin

  • eine stabile Internetverbindung

  • ein Smartphone, das Sie mit in die Trainingssitzungen nehmen können

  • einen Laptop mit Webcam und Mikrofon

  • gute deutsche Sprachkenntnisse

Bitte sehen Sie zudem von einer Teilnahme ab, wenn Sie aktuell den Masterstudiengang „Klinische Psychologie und Psychotherapie" an der Universität Osnabrück studieren.

 

Hinweis: Aus technischen Gründen empfehlen wir Ihnen, an dieser Studie nicht über den Browser "Microsoft Edge" teilzunehmen.

 

Die Studie umfasst fünf Teile.

Teil 1 der Studie besteht aus einem Fragebogen und umfasst etwa 15 Minuten.

Teil 2 der Studie findet entweder eine Woche nach Studienteil 1 oder eine Woche vor dem Beginn des Trainings statt und umfasst erneut das Ausfüllen einiger Fragebögen. Dies dauert in etwa eine Stunde. Um zu diesem Studienteil zu gelangen, erhalten Sie von uns einen Link per E-Mail.

Teil 3 der Studie beinhaltet das Training. Dieses bekommen Sie entweder direkt, d.h. sobald sich ausreichend Teilnehmerinnen angemeldet haben, oder nutzen für vier bis sechs Wochen weiter wie gewohnt Soziale Medien und bekommen danach das Training. Die Trainingssitzungen finden im digitalen Format einmal die Woche für 4 Wochen in einer Kleingruppe (maximal 8 Personen) statt. Eine Sitzung dauert dabei ca. 60 Minuten.

Für eine vertrauliche Arbeitsatmosphäre während der Trainingssitzungen ist der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten und sonstigen vertraulichen Informationen von wichtiger Bedeutung. Achten Sie daher bitte stets die Persönlichkeitsrechte der anderen Studienteilnehmerinnen. Bei Studienteilnahme verpflichten Sie sich, über sämtliche Informationen, die Ihnen im Laufe der Studie „Body Image Booster (BIBo)" über die anderen Teilnehmerinnen zur Kenntnis kommen, Verschwiegenheit zu bewahren. Verstöße gegen die Verschwiegenheit, gegen Datenschutzvorschriften, gegen urheberrechtliche Bestimmungen sowie gegen gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte können Schadensersatzpflichten auslösen und/oder zu Sanktionen führen. Nähere Informationen zum Datenschutz und zur Verpflichtung zur Verschwiegenheit entnehmen Sie bitte der Anlage „Datenschutzerklärung“.

Teil 4 der Studie erfolgt nach der letzten der vier Trainingssitzungen. Hier werden Sie noch einmal gebeten, einige Fragebögen auszufüllen. Dies wird erneut in etwa eine Stunde dauern. Für die Beantwortung der Fragebögen in Studienteil 4 erhalten Sie einen Wunschgutschein im Wert von 15 Euro, wenn Sie dies möchten. Bitte beachten Sie, dass bei der Ausstellung des Wunschgutscheins Ihr Name und Ihr Wohnort erfragt werden.

Teil 5 der Studie findet nach weiteren vier Wochen statt. Dafür werden Sie erneut gebeten, einige Fragebögen auszufüllen, wofür Sie erneut einen Wunschgutschein im Wert von 15 Euro als Dankeschön erhalten, wenn Sie das möchten.

Insgesamt erhalten Sie somit ein kostenloses Social Media-Training und Wunschgutscheine im Wert von insgesamt 30 Euro, wenn Sie an der gesamten Studie (Teil 1-5) teilnehmen.

Ausführliche Informationen zum Studienablauf finden Sie auf den folgenden Seiten.

 

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

 

Die verantwortlichen Projektleiterinnen

Prof. Dr. Silja Vocks, Gritt Ladwig (M.Sc.), und Kristine Schönhals (M.Sc.), Universität Osnabrück, Fachgebiet Klinische Psychologie und Psychotherapie, silja.vocks@uni-osnabrueck.de, gritt.ladwig@uni-osnabrueck.de, kristine.schoenhals@uni-osnabrueck.de

sowie die Studierenden des Masterstudiengangs Klinische Psychologie, Hilfskräfte und weitere Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen der Universität Osnabrück, die in das Projekt involviert sind.

------------------------------------------------

Hinweis: Die Umfrage wird in deutscher Sprache dargeboten und wir bitten Sie daher, nur daran teilzunehmen, wenn Sie der deutschen Sprache mächtig sind. Am Ende dieser Umfrage werden Sie gebeten, einen achtstelligen Versuchspersonencode zu erstellen. Alle Daten werden nur unter diesem Code und nicht unter Ihrem Namen gespeichert.

Datenschutzerklärung

Über einen Link zur Datenschutzseite von LimeSurvey wird Ihnen zusätzlich die Möglichkeit gegeben, weitere Hinweise zum Datenschutz zu erhalten (https://www.limesurvey.org/de/datenschutzhinweise). Alle Daten, die mit LimeSurvey erfasst werden, werden auf einem lokalen Server der Universität Osnabrück gespeichert, auf den nur die an der Studie beteiligten Forscherinnen, Studierende und der lokale Serveradministrator Zugriff haben (siehe unten).

Im Rahmen der Datenerhebung wird Ihre E-Mail Adresse mit Ihrem VP-Code unabhängig von Ihren Fragebogendaten auf einem Server der Universität Osnabrück zusammengeführt. Wenn Sie möchten, können Sie eine E-Mail Adresse verwenden, die nicht Ihren Klarnamen beinhaltet. Ihre Daten (inklusive VP-Code und E-Mail Adresse) bleiben bis zum Beginn der Studienauswertung (ca. Mitte 2025) auf einem Studienserver der Universität Osnabrück erhalten. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie jederzeit die Löschung Ihrer Daten verlangen, danach werden die persönlichen Daten automatisch gelöscht. Ihre separat auf dem Server gespeicherten Fragebogendaten werden für die Studienauswertung pseudonymisiert verwendet (das heißt, sie beinhalten keine persönlichen Daten wie Ihre E-Mail Adresse), sodass wir Ihre Fragebogendaten nicht Ihrer Person zuordnen können. Folglich ist eine individuelle Löschung der Daten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Mit Ausnahme der Vergabe der Wunschgutscheine wird zu keinem Zeitpunkt Ihr Klarname oder Ihre Adresse abgefragt.

Während der ersten Trainingssitzung im persönlichen digitalen Kontakt wird Ihr Name abgefragt. Dabei steht es Ihnen jedoch frei, einen ausgedachten Namen anzugeben. Während der Sitzung werden Sie außerdem gebeten, Ihre Webcam und Ihr Mikrofon einzuschalten, um an den Gruppenübungen teilzunehmen. Die aktive Teilnahme mit Video und Ton ist erwünscht und wird empfohlen, Sie dürfen sich jedoch jederzeit entscheiden, Ihre Kamera oder Ihr Mikrofon auszuschalten. Während der Trainingssitzungen werden keine Daten erhoben und die Sitzung wird nicht aufgezeichnet. Die Trainingssitzungen finden mit Hilfe der Software BigBlueButton statt, die über einen Server der Universität Osnabrück läuft. Sie können auch während des Trainings die Teilnahme jederzeit abbrechen.

Die pseudonymisierten Daten sind nur den folgenden an der Studie beteiligten Personen zugänglich:

- Prof. Dr. Silja Vocks, Gritt Ladwig (M. Sc.), Kristine Schönhals (M.Sc.)

- wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, Hilfskräften und Forschungspraktikant:innen des Fachgebiets Klinische Psychologie und Psychotherapie der Universität Osnabrück

- Katrin Beutel (B.Sc.), Larissa Möcker (B.Sc.), Birte Niemann (B.Sc.) und weiteren Studierenden, die ihre Abschlussarbeiten im Fachgebiet Klinische Psychologie und Psychotherapie der Universität Osnabrück schreiben und sich in diesem Rahmen mit der Erhebung, Auswertung und Publikation der Daten beschäftigen

- den Serveradministratoren des Instituts für Psychologie

Sämtliche Studienmitarbeiter:innen unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB (auch die wissenschaftlichen Hilfskräfte und Studierenden unterschreiben eine Schweigepflichterklärung).

Die Daten werden in anonymisierter Form (keine personenbezogenen Daten wie E-Mail-Adressen mehr zuzuordnen) ausgewertet und in wissenschaftlichen Zeitschriften und Abschlussarbeiten publiziert sowie auf wissenschaftlichen Kongressen präsentiert. Nach Abschluss der Studie und der Publikation der Ergebnisse werden die anonymisierten Daten im Archiv des Fachgebietes Klinische Psychologie und Psychotherapie des Instituts für Psychologie der Universität Osnabrück aufbewahrt. Die anonymisierten Daten werden gemäß den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für mindestens 10 Jahre nach der Datenerhebung aufbewahrt. Die anonymisierten Daten dieser Studie sollen zudem als offene Daten im Internet in einem Datenarchiv (voraussichtlich Datenarchiv PsychDataZPID zur Langzeitarchivierung von Forschungsdaten, s. auch https://www.zpid.de/index.php?wahl=products&uwahl=frei&uuwahl=psychdatainfo) zugänglich gemacht werden. Damit folgt diese Studie den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) zur Qualitätssicherung in der Forschung.

Diese Untersuchung wurde durch die zuständige Ethikkommission begutachtet und es wurden keine ethischen Bedenken formuliert.

Aufklärung über Schweigepflicht

Während der Trainings werden wir in der Kleingruppe zusammenarbeiten. Für eine vertrauliche Arbeitsatmosphäre in diesem Projekt ist dabei der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten und sonstigen vertraulichen Informationen von wichtiger Bedeutung. Achten Sie daher bitte stets die Persönlichkeitsrechte der anderen Studienteilnehmerinnen.

Diese Erklärung gilt für die Studie „Body Image Booster (BIBo)“.

Hiermit verpflichte ich mich, über sämtliche Informationen, die mir im Laufe der Studie „Body Image Booster (BIBo)“ im Fachgebiet Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Osnabrück über die anderen Teilnehmerinnen zur Kenntnis kommen, Verschwiegenheit zu bewahren.

Mir ist bekannt, dass Bild- und Tonaufnahmen, einschließlich Mitschnitte der Sitzungen, das Erstellen von Screenshots, sowie sonstige Audio- bzw. Videoaufnahmen ohne Einwilligung der Betroffenen nicht durchgeführt werden dürfen. Mir ist ferner bewusst, dass die Materialien zudem urheberrechtlich geschützt sein können und urheberrechtlichen Beschränkungen unterliegen können.

Ich bin mir darüber im Klaren, dass Verstöße gegen die Verschwiegenheit, gegen Datenschutzvorschriften, gegen urheberrechtliche Bestimmungen sowie gegen gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte Schadensersatzpflichten auslösen und/oder zu Sanktionen führen können.

Die nachfolgend abgedruckte Anlage zu dieser Erklärung habe ich zur Kenntnis genommen. Mir ist bekannt, dass die Verpflichtung zur Verschwiegenheit unbegrenzt besteht, d. h auch nach Beendigung der Teilnahme an der Studie uneingeschränkt und zeitlich unbefristet fortbesteht.

Anlage zur Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Die vorliegende Auswahl gesetzlicher Vorschriften soll einen Überblick über das datenschutzrechtliche bzw. die das Allgemeine Persönlichkeitsrecht schützende Regelwerk verschaffen. Die Darstellung erfolgt exemplarisch und ist keineswegs vollständig.

Art. 4 Nr. 1 DS-GVO

„Personenbezogene Daten“ [sind] alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

Art. 6 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
(1) 1Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

  1. Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;

[…]

Sanktionen

Art. 82 Abs. 1 DS-GVO: Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.

§ 60 NDSG

(1) Wer gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, eine in § 59 Abs. 1 genannte Handlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer unter den in Satz 1 genannten 4 Voraussetzungen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer nicht mehr bestimmbaren Person zusammenführt und dadurch wieder bestimmbar macht.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt sind die betroffene Person, der Verantwortliche, der Auftragsverarbeiter und die von der oder dem Landesbeauftragten geleitete Behörde.“

§ 22 KUrhG

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. […]

§ 33 KUrhG

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.

(2) […]